Information der Stadt Nauen mit Wirkung ab 5. Juni 2020

05. Juni 2020 : Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen,

aufgrund des Corona - Virus gebe ich bekannt, dass zusätzlich zur jeweils aktuell gültigen Eindämmungsverordnung folgende Maßnahmen in der Stadt Nauen

 

 

bis voraussichtlich einschließlich Dienstag, 30. Juni 2020

 

gelten.

 

1. Verwaltungsbetrieb

Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt zu vermindern.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro, mit dem Sitz „Rathausplatz 2“ (Eingang Brandenburger Straße). Diese Räumlichkeiten können nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.

 

Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse info@nauen.de  zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten.

 

Für die Sicherstellung der Information der Bevölkerung und die Entgegennahme von Hilfeersuchen ist eine Hotline unter 03321/408-234 oder 03321/408-235 geschaltet.

 

2. Eheschließungen

Eheschließungen können im Rathaus Nauen, im Schloss Ribbeck sowie in Groß Behnitz auf dem Landgut Stober durchgeführt werden. Die jeweilige Gästezahl ist den individuellen Räumlichkeiten angepasst worden. So sind an den verschiedenen Standorten folgende maximale Personenzahlen zulässig:

Landgut Stober (Groß Behnitz):        08 Personen

Rathauses Nauen                              10 Personen

Schloss Ribbeck                                20 Personen

 

Für detaillierte Absprachen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Standesamtes unter der Tel. 03321 / 408-220 zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch per Email entgegen. Dazu verwenden Sie bitte die Email Adresse: info@nauen.de  . Meine besten Wünsche an einem dieser wohl schönsten Tage im Leben übermittle ich insbesondere dem Brautpaar.

 

3. Veranstaltungen / Vereinsarbeit / Nutzung städtischer Räumlichkeiten

Sämtliche Veranstaltungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen entfallen bis auf Weiteres.

 

- Jugendclub im Familien- und Generationenzentrum

- Veranstaltungssaal im Familien- und Generationszentrum

- Richart-Hof

- Freilichtbühne

Die Mitarbeiter/-innen dieser Einrichtungen sind von dieser Verfügung nicht erfasst:

 

Das Stadtbad sowie der Imbiss öffnen am Samstag, 06.06.2020, Sauna und Café bleiben geschlossen.

 

Im Familien- und Generationszentrum sind folgende Räume eingeschränkt nutzbar:

 

- Bibliothek

- Garten

- Kleinkindraum

 

Die Verantwortlichen der Bildungs- und Freizeitangebote (Kursleiter, Mieter und sonstige Raumnutzer) haben demnach sicher zu stellen, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten, die Höchstgrenzen der Besucherzahlen pro Raum nicht überschritten und die Kontaktdaten festgehalten werden. Sport darf nur kontaktfrei betrieben werden. Ein entsprechendes Schutzkonzept ist der Hausleitung vorzulegen.

 

Vor Ort gelten besondere Einlassregelungen. Auch beim Betreten der Bibliothek wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.

 

Für alle Nutzer (Anbieter wie Besucher) gelten ergänzend zur Hausordnung folgende allgemeine Regeln:

 

- der Eintritt mit Krankheitssymptomen, insbesondere Erkältungskrankheiten ist verboten

- die allgemeinen Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten

 

a) Nies- und Hustetikette

b) Händehygiene

c) Abstandsregel von mind. 1,50 m in Gebäuden und auch im Freien

 

Sportplätze: können wieder genutzt werden unter der Voraussetzung, dass die Nutzer einen Hygienebeauftragen benennen sowie ein entsprechendes Hygienekonzept einreichen und die Vorgaben der Eindämmungsverordnung eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sind wöchentlich bei der Stadt einzureichen.

 

Turnhallen: Die Halle der Grundschule am Lindenplatz kann aus organisatorischen Gründen nicht für eine Nutzung freigegeben werden.

 

Übrige Turnhallen: Sofern eine Mischung zwischen Schülerinnen und Schüler sowie Vereinsmitglieder vermieden werden kann, sind die Turnhallen wieder nutzbar, unter der Voraussetzung, dass die Nutzer einen Hygienebeauftragten benennen sowie ein entsprechendes Hygienekonzept einreichen und die Vorgaben der der Eindämmungsverordnung eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sind wöchentlich bei der Stadt einzureichen.

 

Die Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für die Durchführung von Sitzungen der Gremien (z. B. Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiratssitzungen). Unter Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Durchführung der Gremiensitzungen können die Räume der Stadt entsprechend genutzt werden und sind im Rahmen der Sitzungen grundsätzlich auch für die interessierte Öffentlichkeit offen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wir behalten uns vor, eine stichprobenartige Kontrolle durch das Ordnungsamt durchführen zu lassen.

 

Ich befinde mich weiterhin im aktiven Kommunikationsaustausch mit meinen Amtskolleginnen und –kollegen sowie mit den zuständigen übergeordneten Behörden, um diese Informationen situationsbedingt anpassen zu können und Sie auf dem möglichst aktuellsten Stand zu halten. Genießen Sie mit Besonnenheit und Vernunft die Ferien- und Urlaubszeit.

 

Bleiben Sie bitte gesund! Mit den besten Wünschen verbleibend,

Ihr und Euer Bürgermeister

 

Manuel Meger

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