Hinweise zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Nauen mit Wirkung ab dem 01.01.2022
In der 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2020 wurde unter der Beschluss-Nr. 200/2020 die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Nauen neu beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt vom 18. Januar 2021 (28. Jahrgang, Nr. 1).
Mit der Neufassung der Satzung, welche am 01.01.2022 in Kraft tritt, wurden u.a. die Hundesteuersätze für die Ortsteile und der Kernstadt angeglichen. Zukünftig beträgt gem. § 2 der Satzung die Steuer jährlich für die Haltung eines Hundes 45,00 Euro, für die Haltung von zwei Hunden je Hund 55,00 Euro und für die Haltung von drei oder mehr Hunden je Hund 65,00 Euro. Für die Haltung von gefährlichen Hunden wird zukünftig jährlich ein Betrag von 400,00 Euro je Hund fällig.
Aufgrund der Neufassung der Hundesteuersatzung erhalten alle Steuerpflichtigen im Januar 2022 einen neuen Abgabenbescheid, unabhängig davon, ob sie von den Änderungen betroffen sind.
Die neu gefasste Hundesteuersatzung finden Sie hier.
Sachgebiet Steuern - Sprechzeiten -
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Auskunft erteilt: Frau Zeise
Telefon: 03321/408-212
Telefax: 03321/408-216
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