Gebührenbescheide für Straßenreinigung erfolgen später

27. Mai 2020 : Die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung der Stadt Nauen ergehen in diesem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Gebühren werden laut Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Nauen im Monat Mai eines jeden Jahres erstellt. Durch eine Softwareumstellung verzögert sich jedoch die Versendung der Bescheide. Daher kann die Stadtverwaltung auch noch keinen Zeitpunkt zur Erhebung benennen und bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, von Einzahlungen abzusehen. Nähere Informationen werden rechtzeitig über die Presse und über die Homepage der Stadt (www.nauen.de) bekannt gegeben.      

 


Weitere Informationen und Pressekontakt:

 

Stadtverwaltung Nauen ●  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ●

Rathausplatz 1 ● 14641 Nauen ●

Norbert Faltin

Tel.: +49 (0)3321 / 408307

Fax: +49 (0)3321 / 4087307

E-Mail: norbert.faltin[at]nauen.de

www.nauen.de

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