Die Wahlleiterin der Stadt Nauen gibt den Wahltermin für die Bürgermeisterwahl bekannt
Aufgrund § 74 Absatz 1 und § 64 Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen als Tag für die Hauptwahl Sonntag, der 14. September 2025, festgesetzt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, den 28. September 2025, statt.
Die Wahlzeit am Tag der Hauptwahl und am Tag der etwa notwendig werdenden Stichwahl dauert jeweils von 8 bis 18 Uhr.
Gemäß § 64 Absatz 3 BbgKWahlG hat die Wahlleiterin der Stadt Nauen spätestens am 92. Tag vor der Hauptwahl den Tag der Hauptwahl und den Tag der etwa erforderlichen Stichwahl sowie die Wahlzeit öffentlich bekannt zu machen.