Bestätigter Fall der Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark – Neue Allgemeinverfügung sieht auch Regelungen für Teile des Havellandes vor

17. Dezember 2025 : Im benachbarten Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Geflügelpesterreger H5N1 amtlich festgestellt worden. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Landkreis Havelland wirkt sich dieser Fall auch auf Teile des Havellandes aus. Die Kreisverwaltung hat die Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 erlassen, welche konkrete Regelungen für Halterinnen und Halter von Geflügel in den Kommunen der Stadt Nauen, der Stadt Ketzin/Havel und Märkisch Luch beinhaltet. Betroffene Gemeinden in der Überwachungszone sind die Orte Gutenpaaren, Zachow, Ketzin/Havel einschließlich Paretz, Etzin, Tremmen, Wachow, Niebede, Gohlitz, Groß Behnitz, Klein Behnitz, Quermathen, Schwanebeck, Barnewitz, Buschow, Linde und Kieck.

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten zusätzlich zur derzeit gültigen Stallpflicht für Geflügel und zur Pflicht der Anmeldung der Tierhaltung bei der Behörde weitere Maßnahmen. So soll die Tiergesundheit arbeitstäglich überprüft und aufgezeichnet werden. Tierverluste sind zu dokumentieren, erhöhte Verlustraten müssen beim Veterinäramt des Landkreises Havelland gemeldet werden. Die Haltungen dürfen nur mit eigens für diesen Zweck vorgesehener Arbeitskleidung und Schuhen und nicht von betriebsfremden Personen betreten werden. Zusätzlich sind Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört Schuhdesinfektion an den Stalleingängen, Desinfektion von Geräten und Transportmitteln und die Händereinigung und Desinfektion.

Amtliche Kontrolluntersuchungen der Tierbestände werden durchgeführt und müssen von Tierhalterinnen und Tierhaltern geduldet werden. Weiterhin ist jedes Verbringen von Tieren in und aus den Beständen untersagt. Das gilt ebenfalls für Geflügelerzeugnisse und Geflügelprodukte wie zum Beispiel Eier und Fleischprodukte.

Geflügelausstellungen wurden mit der Allgemeinverfügung für den gesamten Landkreis Havelland untersagt, da derzeit das Risiko der Erregerverschleppung zu groß ist.

Die verbindlichen Regelungen sind im Amtsblatt 53/2025 veröffentlicht und treten zum 17.12.2025 in Kraft.

 

In den vergangenen Wochen fand ein fortwährendes Monitoring des Infektionsgeschehens durch den Landkreis Havelland statt. Beobachtet wurden dabei das Gebiet des Landkreises als auch die umliegenden Landkreise und Städte. Hierbei ist nach wie vor eine dynamische Lage zu verzeichnen. Zum Schutz der Geflügelbestände bleibt die allgemeine kreisweite Stallpflicht daher weiter bestehen. Die Allgemeinverfügung Nr. 6/2025 vom 28.10.2025 für das gesamte Kreisgebiet gilt weiter bis auf Widerruf.

 

Im Falle eines betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes im Landkreis Oberhavel wird die Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 aufgehoben. Die Überwachungszone betraf hier Tietzow und Börnicke. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird zum 17.12.2025 wirksam.

 

Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Durch die derzeit weltweite Verbreitung des Erregers bei Zugvögeln und in der Wildvogelpopulation muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.

 

In seiner aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher weiterhin als „hoch“.

 

Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5519 sowie per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zu der Erkrankung finden sich auf der Internetseite des Landkreises.

 

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