Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung (gemäß § 13 des Bodenschätzungsgesetzes)
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung (gemäß § 13 des Bodenschätzungsgesetzes)
Die Ergebnisse der durchgeführten Nachschätzung in der Gemeinde Nauen, Gemarkung Tietzow (3486) werden in der Zeit vom 25.06.2026 bis 24.07.2026 in den Diensträumen des Finanzamtes Nauen, Ketziner Str. 3, 14641 Nauen, Zimmer Nr. 370 offengelegt.
Eine Besichtigung erfolgt nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 03321 / 412 - 367 oder -370).
Offengelegt werden die Schätzungskarten und das Schätzungsbuch für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Rechtbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind.
Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der 24.08.2026.
Bei Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Nauen, 15.06.2026
gez. Vincenz
Vorsitzende des
Schätzungsausschusses
Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Stadt Nauen