Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes

29. Juli 2020 : 12 Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet "Ribbeck-Flurweg" zu veräußern bzw. als Erbbaugrundstück anzubieten.

Die Stadt Nauen – Der Bürgermeister – beabsichtigt in 14641 Nauen, im Ortsteil Ribbeck 12 Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Ribbeck-Flurweg“ zu veräußern bzw. als Erbbaugrundstück anzubieten. Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 500 bis 1.200 m²
Die Kaufpreisvorstellung der Stadt Nauen beläuft sich auf mindestens 70,00 €/m² (Bodenrichtwert incl. der tatsächlichen Erschließungskosten) zuzüglich aller Nebenkosten (einschließlich Vermessung) für die Durchführung des Vertrages.
Es besteht auch die Option der Bestellung eines Erbbaurechts für ein Baugrundstück. Der Erbbau-zins soll 4 % des Kaufpreisgebotes im Jahr betragen und wird im notariellen Vertrag mit einer Wertsteigerungsklausel gemäß Verbraucherpreisindex versehen.

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Die Erschließungsarbeiten werden bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Flurweg“, der auf der Homepage der Stadt eingesehen werden kann (http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ot_ribbeck_flurweg.pdf).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan derzeit in geringem Umfang überarbeitet wird. Diese Änderung wird sich nur auf einen Teil der zum Verkauf stehenden Grundstücke beziehen. (Grundstück 7 – 9; bei diesen Grundstücken wird nur mehr eine eingeschossige Bebauung möglich sein.) Die Änderung des Bebauungsplans wird voraussichtlich ebenfalls bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Stadt Nauen und ist für den Käufer provisionsfrei.
Die Stadt behält sich vor, einen Teil der Grundstücke an Ortsansässige sowie vorzugsweise an Familien zu vergeben. (Kriterien: Angebot/OT/Familienstatus). Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Nauen abgeleitet werden.

Die Grundstücke sind jeweils so zu übernehmen, wie sie stehen und liegen.

Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch Baulichkeiten, etwaige Leitungsrechte bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten und es wird keine Gewähr übernommen, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Im Kaufvertrag wird eine Mehrerlösabführungsklausel für 10 Jahre sowie eine Bauverpflichtung aufgenommen. Beides wird durch Rückauflassung grundbuchlich gesichert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergleichbar.

Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt.

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Erbbaurechtsvertrages. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser all-gemeinen Informationen ausdrücklich einverstanden sind.

Die Lageskizze der Grundstücke finden Sie hier.
Weitere Informationen unter 03321/408-249 oder unter liegenschaften@nauen.de

Ihr Angebot mit Angabe der gewünschten Grundstücksnummer richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot: Flurweg Grundstücks Nr. “ mit Absenderangaben an die Stadt Nauen, FB Bau, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen. Unverschlossen eingehende Angebote sowie Angebote per Email können nicht berücksichtigt werden.
Bieterschluss ist der 15.08.2020

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