Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes, Ortsteil Klein Behnitz, Baugrundstück in der Riewender Straße

28. September 2020 : Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes - Ortsteil Klein Behnitz, Baugrundstück in der Riewender Straße

Die Stadt Nauen – Der Bürgermeister – beabsichtigt in 14641 Nauen, im Ortsteil Klein Behnitz ein Baugrundstück in der Riewender Straße, bestehend aus einer Teilfläche des Flurstücks 34 der Flur 1 mit einer Größe von ca. 750 m² zu veräußern bzw. als Erbbaugrundstück anzubieten.

Die Kaufpreisvorstellung der Stadt Nauen beläuft sich auf mindestens 18.750,00 € zuzüglich aller Nebenkosten (einschließlich Vermessung) für die Durchführung des Vertrages.

Es besteht auch die Option der Bestellung eines Erbbaurechts. Der Erbbauzins soll 4 % des Kaufpreisgebotes im Jahr betragen und wird im notariellen Vertrag mit einer Wertsteigerungsklausel gemäß Verbraucherpreisindex versehen.

Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt.

Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Stadt Nauen und ist für den Käufer provisionsfrei.

Die Stadt behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen die Grundstücke verkauft werden. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Nauen abgeleitet werden.

Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt.

Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch Baulichkeiten, etwaige Leitungsrechte bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten und es wird keine Gewähr übernommen, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.

Im Kaufvertrag wird eine Mehrerlösabführungsklausel für 10 Jahre sowie eine Bauverpflichtung aufgenommen. Beides wird durch Rückauflassung grundbuchlich gesichert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergleichbar.

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Erbbaurechtsvertrages. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationenausdrücklich einverstanden sind.

Weitere Informationen unter 03321/408-249 oder unter liegenschaften@nauen.de.

Ihr Angebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot: Riewender Straße" und Absenderangaben an die Stadt Nauen, FB Bau, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen. Unverschlossen eingehende Angebote sowie Angebote per Email können nicht berücksichtigt werden.

Bieterschluss ist der 31.10.2020.

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