Aktualisierung der Informationen zum Verwaltungsbetrieb der Stadt Nauen/ zu Veranstaltungen/ zur Schließung von Einrichtungen

13. Mai 2020 : Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen,

aufgrund der Weitergeltung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung gebe ich bekannt, dass folgende Maßnahmen in der Stadt Nauen

 

bis einschließlich Donnerstag, 04. Juni 2020 weitergelten.

 

Diese betreffen aus jedweder möglichen Fürsorge gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ihnen, lieben Bürgerinnen und Bürgern, den Verwaltungsbetrieb sowie freiwillige Angebote der Stadt und Veranstaltungen:

 

Der Verwaltungsbetrieb ist nicht eingeschränkt. Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt zu vermindern.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, zu prüfen, ob ihr Anliegen ggf. zeitlich aufgeschoben werden kann und wenn nicht, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, muss vorab ein Termin mit der Verwaltung telefonisch oder per E-Mail verabredet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro. Das Bürgerbüro mit Sitz im Nebengebäude Rathausplatz 2 (Eingang Brandenburger Straße) kann nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.

 

Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse info@nauen.de  zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten.

 

Für die Sicherstellung der Information der Bevölkerung und die Entgegennahme von Hilfeersuchen ist eine Hotline unter 03321/408-234 oder 03321/408-235 geschaltet.

 

Eheschließungen können ab sofort im Rathaus Nauen und im Schloss Ribbeck durchgeführt werden. Eheschließungen in der Außenstelle Groß Behnitz auf dem Landgut Stober können mit Öffnung der Gastronomie im Land Brandenburg – ab 15.05.2020 durchgeführt werden.

Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass die aktuelle Verordnung weiterhin nur eine begrenzte Personenzahl ermöglicht. Die jeweilige Gästezahl ist daher den individuellen Räumlichkeiten angepasst worden. So sind in den verschiedenen Trauzimmern folgende maximale Personenzahlen zulässig:

Landgut Stober (Groß Behnitz):   08 Personen

Rathauses Nauen                        10 Personen

Schloss Ribbeck                          20 Personen

Für detaillierte Absprachen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Standesamtes unter der Tel. 03321 / 408-220 zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch per Email entgegen. Dazu verwenden Sie bitte die Email Adresse: info@nauen.de  . Ich wünsche insbesondere den Brautpaaren einen unvergesslich schönen Tag!

Sämtliche Veranstaltungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen entfallen bis auf Weiteres. Die im Folgenden genannten Objekte sind für die Vereinstätigkeit gesperrt. Die Mitarbeiter/-innen dieser Einrichtungen sind von dieser Verfügung nicht erfasst:

 

- Jugendclub im Familien- und Generationenzentrum

- Veranstaltungssaal im Familien- und Generationenzentrum

- Stadtbad mit Stadtbadcafé, Sauna und Park

- Turnhallen und Sportplätze

- Richart-Hof

- Freilichtbühne

 

Die Bibliothek der Stadt Nauen (im Familien- und Generationenzentrum) ist zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet. Vor Ort gelten besondere Einlassregelungen. Auch beim Betreten der Bibliothek wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.

 

Die Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude bleibt unter Bezugnahme auf die Eindämmungsverordnung weiterhin grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für die Durchführung von Sitzungen der Gremien (z. B. Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiratssitzungen). Unter Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Durchführung der Gremiensitzungen können die Räume der Stadt entsprechend genutzt werden und sind im Rahmen der Sitzungen grundsätzlich auch für die interessierte Öffentlichkeit offen.

 

Die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen sowie Ausbildungstätigkeiten durch die Feuerwehreinheiten der Kernstadt Nauen sowie den Ortsteilen ist weiterhin untersagt.

 

Ich befinde mich im stetigen Austausch mit meinen Amtskolleginnen und –kollegen sowie mit den zuständigen Behörden des Landkreises Havelland, um die jeweils aktuelle Situation zu analysieren und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Meinen Appell richte ich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen sowie der dazugehörigen 14 Ortsteile: die getroffenen Entscheidungen wurden unter Abwägung möglicher Risiken mit größter Sorgfalt zum Wohl jedes Einzelnen getroffen. Ich bitte daher um Verständnis und Einhaltung der jeweils geltenden Verordnungen und Maßnahmen.

 

 

Bleiben Sie bitte gesund! Mit den besten Wünschen verbleibend,

 

Ihr und Euer Bürgermeister

 

Manuel Meger

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