Grundstücke
Sie interessieren sich für ein ganz bestimmtes städtisches Grundstück, eine Rest- oder Randfläche?
Dann richten Sie Ihren Kaufantrag an unsere Liegenschaftsabteilung oder lassen Sie sich beraten. Zum Kaufantragsformular klicken Sie hier.

Wir bieten an:
Verkauf
Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Die Stadt Nauen – Der Bürgermeister – beabsichtigt in 14641 Nauen, im Ortsteil Neukammer, die Grundstücke Mittelweg Nr. 2, bestehend aus Flurstück 216 der Flur 26 Gemarkung Nauen mit einer Größe von 889 m² sowie Mittelweg Nr. 4, bestehend aus dem Flurstück 217 der Flur 26 mit einer Größe von 941 m² zu verkaufen.
Die Kaufpreisvorstellung der Stadt Nauen beläuft sich auf mindestens 65 €/m² € zuzüglich aller Nebenkosten für die Durchführung des Vertrages.
Für Flurstück 216 mindestens 57.785 € und für Flurstück 217 mindestens 61.165 €
Juristische Personen werden gebeten, Ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.
Laut Bauvorbescheid ist jeweils die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Satteldach möglich.
Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt.
Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Stadt Nauen und ist für den Käufer provisionsfrei.
Die Stadt behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Grundstück verkauft wird. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Nauen abgeleitet werden.
Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt. Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch Baulichkeiten, etwaige Leitungsrechte bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten und es wird keine Gewähr übernommen, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Im Kaufvertrag werden eine Mehrerlösabführungsklausel sowie eine Bauverpflichtung für 10 Jahre aufgenommen. Beides wird durch Rückauflassung grundbuchlich gesichert.
Der Erwerber trägt alle mit der Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationenausdrücklich einverstanden sind.
Weitere Informationen unter liegenschaften@nauen.de
Ihr Angebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot: „Mittelweg 2“ ODER „Mittelweg 4“ an die Stadt Nauen, FB Finanzen, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen. Wenn Sie für beide Grundstücke ein Gebot abgeben möchten, reichen Sie 2 einzelne Gebote ein. Doppelbewerbungen in einem Angebot können nicht berücksichtigt werden.
Unverschlossen eingehende Angebote sowie Angebote per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Das Angebot muss von den Bietern unterschrieben werden.
Bieterschluss ist der 29.08.2025.
Vermietung / Verpachtung
Zur Zeit leider keine Angebote.
Service rund ums Grundstück
Wir stehen im Rahmen des allgemeinen Grundstücksverkehrs für folgende Angelegenheiten rund ums Grundstück zur Verfügung:
- Zeugnisse zum gemeindlichen Vorkaufsrecht,
- Löschungsbewilligungen,
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten
(z. B. Wege- und Leitungsrechte etc.)
- Rangrücktritt
- Wahlwerbung
Folgende Anträge stehen Ihnen zur Verfügung:
Antrag auf Löschungsbewilligung