Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen am 14. September 2025

17. September 2025 : Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen am 14. September 2025

Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen am 14. September 2025

Der Wahlausschuss der Stadt Nauen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 16. September 2025 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der wahlberechtigten Personen 16.464
Zahl der wählenden Personen: 8.412
Zahl der ungültigen Stimmen: 59
Gültige Stimmen insgesamt:                   8.353

Von den gültigen Stimmen entfielen auf: 

Kennbuchstabe

Name des Wahlvorschlags

Wahlvorschlagsträgers)

Vor- und Familiennamen der Bewerbenden Stimmenzahl
D1 Die Ländliche Manuel Meger 2.620
D2 CDU Daniela Zießnitz 456
D3 WIR FÜR NAUEN Dr. Michael Wiebersinsky 3.950
D4 EWV Kilian Sven Kilian 1.327
D Summe: 8.353

Erforderliche Stimmenzahl

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens:  4.177
Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: 2.470
Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: 4.177

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

Für die Stichwahl am 28. September 2025 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:

D3 Dr. Michael Wiebersinsky Wir WIR FÜR NAUEN 3.950
D1 Manuel Meger Ländliche Wählgemeinschaft Nauen 2.620

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Nauen, den 16. September 2025

 

gez. Andrea Bublitz

Wahlleiterin

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