Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen am 14. September 2025
Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nauen am 14. September 2025
Der Wahlausschuss der Stadt Nauen hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 16. September 2025 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der wahlberechtigten Personen | 16.464 |
Zahl der wählenden Personen: | 8.412 |
Zahl der ungültigen Stimmen: | 59 |
Gültige Stimmen insgesamt: | 8.353 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Kennbuchstabe |
Name des Wahlvorschlags Wahlvorschlagsträgers) |
Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
D1 | Die Ländliche | Manuel Meger | 2.620 |
D2 | CDU | Daniela Zießnitz | 456 |
D3 | WIR FÜR NAUEN | Dr. Michael Wiebersinsky | 3.950 |
D4 | EWV Kilian | Sven Kilian | 1.327 |
D | Summe: | 8.353 |
Erforderliche Stimmenzahl
Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 4.177 |
Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 2.470 |
Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 4.177 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.
Für die Stichwahl am 28. September 2025 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:
D3 | Dr. Michael Wiebersinsky | Wir WIR FÜR NAUEN | 3.950 |
D1 | Manuel Meger | Ländliche Wählgemeinschaft Nauen | 2.620 |
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Nauen, den 16. September 2025
gez. Andrea Bublitz
Wahlleiterin