Namenserklärungen


Modernisierung des Namensrechts ab 01.05.2025

Der Gesetzgeber hat umfangreiche Änderungen beschlossen die ab 01.05.2025 in Kraft treten. Folgende Änderungen sind u.a. vorgesehen:

  • Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
  • Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder
  • Änderung (Neubestimmung) des Geburtsnamens als Volljähriger
  • Geschlechtsangepasste Familiennamen
  • Geburtsnamen nach sorbischer, friesischer und nach dänischer Tradition

Bei Fragen oder Beratungswünschen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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