Namenserklärungen
Modernisierung des Namensrechts ab 01.05.2025
Der Gesetzgeber hat umfangreiche Änderungen beschlossen die ab 01.05.2025 in Kraft treten. Folgende Änderungen sind u.a. vorgesehen:
- Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
- Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder
- Änderung (Neubestimmung) des Geburtsnamens als Volljähriger
- Geschlechtsangepasste Familiennamen
- Geburtsnamen nach sorbischer, friesischer und nach dänischer Tradition
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