Eheschließung

Eine Ehe darf in Deutschland nur vor dem Standesamt geschlossen werden, um zivilrechtlich wirksam zu sein. 

Das Standesamt Nauen hat drei Trauorte zur Auswahl, die Ihnen für Ihre Eheschließung zur Verfügung stehen. Sie können im Standesamt selbst (Rathaus), im Schloss Ribbeck oder auf dem Landgut Stober in Groß Behnitz heiraten. Sie haben die Wahl. Auch Samstagstrauungen sind möglich. Denken Sie bei der Planung Ihres gewünschten Trautermins an eine frühzeitige Terminvereinbarung der Eheschließung, da in den Monaten April bis September, zum Jahresende und in den Zeiten um Feiertage die Termine sehr beliebt sind.

Die Entscheidung die Ehe einzugehen, hat für Sie weitreichende rechtliche Wirkungen und ist an die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Formalitäten gebunden. Damit Sie die kleinen bürokratischen Hindernisse leicht überwinden, stehen Ihnen unsere Standesbeamten mit Rat und Tat zu Seite. Sie finden nachfolgend viele wichtige und hilfreiche Informationen.

Wir freuen uns, Sie auf dem Weg in eine gemeinsame Zukunft als Eheleute zu begleiten!

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Vorabanmeldung, klicken Sie dafür auf das Bild. Online-Vorabanmeldung Eheschließung

Anmeldung Eheschließung

Vor jeder Eheschließung muss im Wohnortstandesamt eine Anmeldung zur Eheschließung stattfinden. Dazu benötigen wir vorab zahlreiche Informationen und Unterlagen von Ihnen.

Nutzen Sie für eine erste Kontaktaufnahme unsere Online-Vorabanmeldung, um uns erste wichtige Informationen zu übermitteln und eine zielgerichtete Beratung durch uns zu ermöglichen. Anschließend nehmen wir telefonisch mit Ihnen Kontakt auf, beraten Sie über die notwendigen Unterlagen und vereinbaren ggf. einen Eheschließungstermin. Sie erhalten anschließend nochmal schriftlich eine Übersicht aller benötigten Dokumente und Unterlagen, ggf. auch eine Reservierungsbestätigung für den Eheschließungstermin. Nach Eingang der Unterlagen bereiten wir die verbindliche Anmeldung vor und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Anmeldung. Sie prüfen die Anmeldung, unterschreiben diese, bezahlen die Gebühren und erhalten dann von uns eine verbindliche Terminbestätigung. 

Eine Anmeldung gilt 6 Monate. Das bedeutet, dass die verbindliche Anmeldung frühestens taggenau 6 Monate vor der Eheschließung stattfinden kann.

Sie melden sich bei uns zur Eheschließung an, wenn Sie in Nauen oder Wustermark wohnen - unabhängig davon, ob Sie in unserem Standesamt oder woanders die Ehe schließen möchten. 

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie uns Ihre Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Online-Vorabanmeldung übermitteln. Klicken Sie dazu auf das Bild. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen telefonisch in Verbindung.

Vorabanmeldung Eheschließung

Wir bitten Sie ca. 10 bis 15 Minuten für das Gespräch einzuplanen. Halten Sie bitte wichtige Informationen zu Ihnen und Ihrem Partner/in bereit (bspw. Geburtsdatum, -ort, Kinder usw.). Wir stellen Ihnen z.B. Fragen zu Familienstand, zu Staatsangehörigkeit sowie zu gemeinsamen Kindern, damit wir Sie über die vorzulegenden Unterlagen beraten können

Telefon

03321 408 219
03321 408 220

Bitte nutzen Sie dazu das beigefügte Informationsblatt und übersende uns dieses mit einer beiderseitigen Ausweiskopie entweder per

E-Mail an standesamt@nauen.de

oder 

per Post an Stadt Nauen, Standesamt, Rathausplatz 1,14641 Nauen

Unsere Trauorte

Das Eheschließungszimmer befindet sich im neu gestalteten Keller unseres ehrwürdigen Rathauses. Der Zugang ist leider nicht barrierefrei. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Rathaus bis zu 20 Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird.

Für eine Eheschließung im Rathaus entstehen Ihnen terminabhängig Kosten gegenüber dem Standesamt. Hinzu kommen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung im jeweiligen Wohnortstandesamt, die Kosten für die Eheurkunden und evt. für ein Stammbuch.

Der Eheschließungssaal im Schloss Ribbeck ist barrierefrei zu erreichen. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Saal des Schlosses bis zu 62  Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Dies gilt auch für Eheschließungen, die im Freien unter einem Pavillon mit einer größeren Gästezahl geplant wurden und aufgrund der Wetterlage in den Saal verlegt werden müssen. Bitte achten  Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird. 

Termine für die Eheschließung im Schloss werden ausschließlich im Standesamt Nauen vergeben. Die Möglichkeit, von Mai bis September unter einem Pavillon im Freien die Ehe zu schließen, vor Ort einen Empfang  auszurichten oder zu feiern, sprechen Sie bitte direkt mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Schlosses ab und bezahlen diese Dienstleistungen beim Schloss.

Für die Nutzung der Außentrauorte wird eine zusätzliche Nutzungsgebühr vom Standesamt Nauen erhoben.

Das Eheschließungszimmer im Landgut Stober ist barrierefrei zu erreichen. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Eheschließungszimmer auf dem Landgut Stober bis zu 34  Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Dies gilt auch für Eheschließungen, die im Freien unter einem Pavillon mit einer größeren Gästezahl geplant wurden und aufgrund der Wetterlage in das Eheschließungszimmer verlegt werden müssen. Bitte achten  Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird. 

Termine für die Eheschließung im Landgut werden ausschließlich im Standesamt Nauen vergeben. Die Möglichkeit, von Mai bis September unter einem Pavillon im Freien die Ehe zu schließen, vor Ort einen Empfang  auszurichten oder zu feiern, sprechen Sie bitte direkt mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Landgut ab und bezahlen diese Dienstleistungen beim Landgut. 

Für die Nutzung der Außentrauorte wird eine zusätzliche Nutzungsgebühr vom Standesamt Nauen erhoben.

Im Schloss Ribbeck und auf dem Landgut Stober können Sie sich vom 2.  Mai bis 30. September das Ja-Wort im Freien unter einem Pavillon geben.

Dieses reizvolle Angebot wird gern angenommen. Bitte bedenken Sie aber, dass Sie eventuell von Wetter überrascht werden könnten, welches nicht Ihrer Wunschvorstellung entspricht und dass heimische Insekten auch mitten in der schönsten Zeremonie keine Rücksicht auf empfindliche Gäste nehmen. Auch neugierige Zaungäste müssen Sie bei einer Eheschließung in öffentlichem Gelände in Kauf nehmen.

Wenn Sie sich für eine sogenannte „Außentrauung“ entscheiden, sprechen Sie bitte alle Details direkt mit den Mitarbeitern des Schlosses bzw. des Landgutes ab.

Kosten, die durch die Bereitstellung des Mobiliars und sonstiger Ausstattung entstehen, sind beim Schloss bzw. beim Landgut zu begleichen. Für die Qualität der Ausstattung ist der Betreiber des Schlosses bzw. des Landgutes verantwortlich und deshalb auch Ansprechpartner für den Fall, dass ausnahmsweise ein Paar mit der materiellen Ausgestaltung der Zeremonie nicht zufrieden sein sollte.

An den gegenüber dem Standesamt zu entrichtenden Gebühren ändert sich durch eine Eheschließung im Freien nichts.

Die Entscheidung, dass die Eheschließung ggfs. aufgrund der Witterung nach drinnen verlegt werden muss, obliegt dem Standesamt. Das Eheschließungszimmer vor Ort bleibt in jedem Fall für Sie reserviert. Für die Kosten, die Ihnen in einem solchen Fall gegenüber dem Schloss oder dem Landgut  durch die Bereitstellung des Pavillons, der Bestuhlung, ggf.  Deko, Stromkabel usw. dennoch entstanden sind, haftet die Stadt Nauen nicht.

Nur das Brautpaar und die Trauzeugen werden unter dem Pavillon Platz finden. Ihre Gäste sind möglicherweise strahlenderem Sonnenschein ausgesetzt, als ihnen lieb ist. Wenn Sie dafür Sorge tragen, dass Regenschirme auch als Sonnenschutz zur Verfügung stehen, können Sie unliebsamen Zwischenfällen vorbeugen.

Bitte informieren Sie das Standesamt rechtzeitig über die geplante Außentrauung. Eine Email genügt.

Das Wichtigste, das Sie an diesem Tag mitbringen müssen, sind Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe! Das gilt sowohl für das Brautpaar also auch für die beiden Trauzeugen. Bei den Trauzeugen muss eine Meldebescheinigung mit der aktuellen Anschrift in den Pass eingelegt sein. Alle vorgelegten Personaldokumente müssen selbstverständlich am Tag der Eheschließung noch gültig sein.

Wir möchten Ihnen eine schöne Eheschließung bieten. Bei allen großen Emotionen, die mit einer Eheschließung einhergehen können, möchten wir aber daran erinnern, dass wir in erster Linie für den rechtmäßigen Ablauf der Eheschließung Verantwortung tragen.

Mit nachfolgendem PDF-Dokument geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich über die Zeremonie zu informieren und eigene Wünsche einzubringen. Lassen Sie uns das ausgefüllte Blatt vier Wochen vor der Eheschließung zukommen. Sie sollten aber eine Kopie davon bei sich behalten.

Eheschließungstermine (unverbindlich)

Sie finden nachfolgend eine unverbindliche Übersicht aller derzeit noch freien Eheschließungstermine für 2025 und das 1. Halbjahr 2026. Eine ggf. unverbindliche Reservierung und mögliche Uhrzeiten erfragen Sie bitte telefonisch. 

Bitte beachten Sie, Eheschließungstermine können erst verbindlich an Sie vergeben werden, nachdem die Anmeldung für Ihre Eheschließung vollständig vollzogen wurde. 

Bürger aus Nauen und Wustermark müssen die Eheschließung beim Standesamt Nauen anmelden. Sie finden weitere Informationen oben im Bereich "Anmeldung Eheschließung".

Bürger aus anderen Bezirken müssen die Eheschließung zuvor beim Wohnort Standesamt anmelden.

Datum Ort
06.09.2025 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
24.10.2025 Freitag Rathaus Nauen
25.10.2025 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
30.10.2025 Donnerstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
14.11.2025 Freitag Rathaus Nauen
15.11.2025 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
28.11.2025 Freitag Rathaus Nauen
29.11.2025 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
05.12.2025 Freitag Rathaus Nauen
06.12.2025 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
Datum Ort
10.01.2026 Samstag Rathaus Nauen
16.01.2026 Freitag Rathaus Nauen
17.01.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
23.01.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
06.02.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
07.02.2026 Samstag Rathaus Nauen
14.02.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
20.02.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
26.02.2026 Donnerstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
06.03.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
07.03.2026 Samstag Rathaus Nauen
13.03.2026 Freitag Rathaus Nauen
14.03.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
20.03.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
10.04.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
11.04.2026 Samstag Rathaus Nauen
17.04.2026 Freitag Rathaus Nauen
18.04.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
24.04.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
08.05.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
09.05.2026 Samstag Rathaus Nauen
15.05.2026 Freitag Rathaus Nauen
16.05.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
19.05.2026 Dienstag Rathaus Nauen
29.05.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
30.05.2026 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
02.06.2026 Dienstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
05.06.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
06.06.2026 Samstag Rathaus Nauen
12.06.2026 Freitag Rathaus Nauen
13.06.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
16.06.2026 Dienstag Rathaus Nauen
19.06.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
26.06.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
03.07.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
04.07.2026 Samstag Rathaus Nauen
10.07.2026 Freitag Rathaus Nauen
11.07.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
14.07.2026 Dienstag Rathaus Nauen
17.07.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
18.07.2026 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
31.07.2026 Freitag Rathaus Nauen
07.08.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
08.08.2026 Samstag Rathaus Nauen
14.08.2026 Freitag Rathaus Nauen
15.08.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
18.08.2026 Dienstag Rathaus Nauen
21.08.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
22.08.2026 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
04.09.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
05.09.2026 Samstag Rathaus Nauen
11.09.2026 Freitag Rathaus Nauen
12.09.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
15.09.2026 Dienstag Rathaus Nauen
18.09.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
19.09.2026 Samstag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
09.10.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
10.10.2026 Samstag Rathaus Nauen
16.10.2026 Freitag Rathaus Nauen
17.10.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
23.10.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
06.11.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
07.11.2026 Samstag Rathaus Nauen
13.11.2026 Freitag Rathaus Nauen
14.11.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
20.11.2026 Freitag Schloss Ribbeck (Außenstelle)
04.12.2026 Freitag Landgut Stober in Groß Behnitz (Außenstelle)
05.12.2026 Samstag Rathaus Nauen
11.12.2026 Freitag Rathaus Nauen
12.12.2026 Samstag Schloss Ribbeck (Außenstelle)

Benötigte Unterlagen

Gültige Personalausweise oder Reisepässe

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, mit aktuellen Daten. Wurden Sie in Nauen geboren, benötigen Sie dieses Dokument nicht. Mit einer Geburtsurkunde kann man nicht heiraten! Wenden Sie sich direkt an das Standesamt, in dem Ihre Geburt beurkundet wurde. Meiden Sie in Ihrem Interesse das Internet.

Wenn Sie nicht in Nauen oder einem Ortsteil von Nauen wohnen, dann wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt, nicht älter als 7 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunde/n, auf denen der Vater eingetragen ist

Wenn Sie nicht zum ersten mal die Ehe schließen: Eheurkunde der Vorehe und rechtskräftiger Gerichtsbeschluss bzw. die Sterbeurkunde; alternativ: neuer beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister. Wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dem Sie die Vorehe geschlossen haben.

Wenn Sie schon einmal im Ausland geheiratet haben und/oder im Ausland geschieden wurden oder Ihr früherer Ehepartner im Ausland gestorben ist, sprechen Sie uns an; es  besteht unter Umständen ein besonderer Klärungsbedarf!

Wenden Sie sich in Ihrem Interesse immer rechtzeitig zur Beratung an uns, wenn mindestens ein Beteiligter

im Ausland geboren wurde (auch bei deutscher Staatsangehörigkeit)
Ausländer ist (auch EU-Bürger)
im Ausland geheiratet hat
im Ausland geschieden wurde
die deutsche Sprache nicht fließend beherrscht

Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer zuständigen Heimatbehörde, damit sie in Deutschland die Ehe schließen können. Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, muss beim brandenburgischen Oberlandesgericht ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt gestellt. Bei der Beantragung müssen alle erforderlichen Dokumente beider Beteiligter im Original, ggfs. mit Übersetzungen und Apostille / Legalisation eingereicht werden.

Über die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses können Sie sich auf der Seite des brandenburgischen Oberlandesgerichtes  direkt informieren. Sie finden dort eine Länderliste und Hinweise für den Bürger.

Es steht Ihnen frei, in allen Ländern der Welt Ihre Ehe zu schließen.

Welche Unterlagen Sie im entsprechenden Land für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie die Ehe schließen möchten. Erfragen Sie auch, welche Anforderungen an Ihre deutschen Dokumente gestellt werden (Übersetzung, Apostille, Legalisation). 

Sollte von Ihnen eine Familienstandsbescheinigung verlangt werden, erhalten Sie diese bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. 

Wird ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen verlangt, sind wir für dessen Ausstellung zuständig, wenn Sie in Nauen oder Wustermark wohnen oder Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland bei uns hatten.

Für das Ehefähigkeitszeugnis sind auch sämtliche Unterlagen der/des  Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis Genannten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen. In jedem Fall wird auch bei Wohnsitz im Ausland der Reisepass, hilfsweise eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie benötigt.

Das bedeutet, dass auch von ausländischen Beteiligten alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden müssen, auch wenn der/die ausländische Beteiligte im Ausland lebt. Alle anderen Dokumente müssen je nach Herkunftsland mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein, sofern diese nicht nach dem CIEC-Übereinkommen ausgestellt wurden. Fremdsprachige Dokumente müssen durch einen für deutsche Gerichte und Notare zugelassenen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Eine umfangreiche Datenbank zugelassener Übersetzer und Dolmetscher finden Sie hier.

Wir empfehlen, dass Sie sich nach der Eheschließung im Ausland an uns wenden, um prüfen zu lassen, ob eine angestrebte Namensführung wirksam geworden ist. Manche Länder kennen keinen Ehenamen, in anderen Ländern wiederum ändert sich der Name eines Partners kraft Gesetzes. Wir prüfen, ob Sie einen Ehenamen nach deutschem Recht erklären können oder führen. Dafür benötigen wir zahlreiche Dokumente von Ihnen - außer der Eheurkunde mit Übersetzung / Apostille / Legalisation z.B. auch Ihre beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister.  

 

Auch eine Nachbeurkundung der Ehe ist möglich. Dabei entsteht ein deutscher Registereintrag. Das Verfahren ist zeit- und gebührenaufwendig, Sie haben jedoch den Vorteil, dass Sie dann jederzeit eine deutsche Eheurkunde erhalten können.

Sie können die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht derzeitig nicht.

Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden (Heiratsurkunden) aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein: Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde erhalten.

Voraussetzungen für die Nachbeurkundung
Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in Nauen  oder Wustermark wohnen oder Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hier hatten.
Sie haben die Ehe im Ausland geschlossen und auf Sie ist deutsches Recht anwendbar.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Heiratsurkunde (im Original)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder aktuelle Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
  • ggfs. beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das Ihre Vorehe beurkundet hat
  • ggfs. beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Übersetzung / Apostille / Legalisation


Diese Aufzählung kann aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht abschließend sein. Ggfs. werden noch weitere Dokumente benötigt.

Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren sind in der Gebührenordnung des Innenministeriums  unter der Tarifstelle 12 einsehbar.

"Zusammenschreibungen" gibt es nicht. Meist wird der Begriff verwendet, wenn das Paar im kleinen Kreis oder allein die Ehe schließen und nicht oder erst später  feiern möchte.

Auch wer sich "nur zusammenschreiben" lassen möchte, muss entsprechend eine Ehe schließen. Es sind deshalb Unterlagen genau so bei der Anmeldung vorzulegen, die gleichen Gebühren zu entrichten und die Eheschließung findet nur nach Terminvereinbarung statt. 

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