Trauerbeflaggung anlässlich des Staatsaktes für Rita Süssmuth
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat für die Dienststellen des Landes sowie die vom Land gebildeten Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Trauerbeflaggung verfügt. Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich dieser Anordnung anschließen.
Die Stadt Nauen schließt sich dieser Anordnung an und wird am 24. Februar 2026 die Bundesflagge sowie die Landesflagge Brandenburgs am historischen Rathaus hissen.
Bürgermeister Dr. Michael Wiebersinsky (parteilos) erklärt hierzu:
„Die Stadt Nauen schließt sich der angeordneten Trauerbeflaggung an, um der verstorbenen Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth zu gedenken. Nauen würdigt damit ihre besonderen Verdienste um den Deutschen Bundestag, die Bundesrepublik Deutschland sowie das demokratische Gemeinwesen.“
Die Durchführung der Beflaggung erfolgt gemäß dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 6. Juli 2018 (ABl. 18, Nr. 31, S. 659).
Stadt Nauen