Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung

Der Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Dabei handelt es sich um eine duale Berufsausbildung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Das Berufsbild

Als Verwaltungsfachangestellte/r erwartet Sie bei der Stadt Nauen ein breites und interessantes Spektrum an vielfältigen Tätigkeiten auf Sachbearbeiter-Ebene unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme.

Verwaltungsfachangestellte sind im Publikumsverkehr direkte Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, agieren als Ansprechpartner/in, beraten diese und bearbeiten verschiedenste Anträge.

Die Anwendung des geltenden Rechts in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Verwaltung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der/des Verwaltungsfachangestellten. Dabei werden auf der Basis von Bundes-, Landes- und kommunalem Recht verschiedenste Verwaltungsentscheidungen vorbereitet. Ebenso werden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von den Verwaltungsfachangestellten vorbereitet und umgesetzt.

Allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten, wie das Anlegen und Führen von Akten oder die Mitwirkung bei der Erstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und das Erstellen von Bescheiden, Statistiken, Tabellen und Grafiken gehören ebenso zum Berufsbild, wie zeitweilige Außendiensttätigkeiten im Rahmen von Sachverhaltsermittlungen.

Die Ausbildung

Voraussetzungen:

• mindestens die Fachoberschulreife oder ein mindest gleichwertiger Schulabschluss insbesondere mit guten schulischen Leistungen in Deutsch und Mathematik
• Eignung für den Dienst in der allgemeinen nichttechnischen Verwaltung

Dauer: 3 Jahre (inkl. 3 Monate Probezeit)

Beginn: 01.08./01.09. (Ausbildungsplätze werden bedarfsorientiert angeboten)

Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Stand 01.03.2019 
 1. Ausbildungsjahr 1.018,26 €
 2. Ausbildungsjahr 1.068,20 €
 3. Ausbildungsjahr 1.114,02 €

zuzüglich
• einer jährlichen Sonderzahlung
• Fahrkostenerstattungen für Fahrten zur Berufsschule und zum dienstbegleitenden Unterricht nach Neuruppin
• bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung, eine Abschlussprämie (400,00 €),
• ggf. vermögenswirksame Leistungen (mtl.13,29 €),
• und einem Urlaubsanspruch von 30 Kalendertagen im Jahr

Gliederung und Ausbildungsorte:

• Berufsschule am Oberstufenzentrum in Neuruppin
• Dienstbegleitender Unterricht durch die Brandenburgische Kommunalakademie (BKA) in Neuruppin
• Praxiseinsätze in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung Nauen

Offene Ausbildungsplätze werden in der Regel im Oktober des neuen Ausbildungsjahres veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet immer zum 30. November.

Wenn Ihr Interesse geweckt ist, dann bewerben Sie sich bitte und schreiben an

Stadt Nauen
Personalamt
Rathausplatz 1
14641 Nauen

oder an personal@nauen.de (Bewerbungen per E-Mail sind durchaus erwünscht)

Fügen Sie der Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:

• Bewerbungsanschreiben
• tabellarischer Lebenslauf
• Fotokopien der letzten beiden Zeugnisse
• falls vorhanden, Nachweise über Berufstätigkeit oder Praktika
• falls vorhanden, Nachweis über eine Schwerbehinderung
• falls vorhanden, ärztliche Bescheinigung zur erfolgten Erstuntersuchung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Hinweis: Kosten, die mit der Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen.

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