Eheschließung

Das Eheschließungszimmer befindet sich im neu gestalteten Keller unseres ehrwürdigen Rathauses. Der Zugang ist leider nicht barrierefrei. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Rathaus bis zu 14 Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird.

Für eine Eheschließung im Rathaus entstehen Ihnen terminabhängig Kosten in Höhe von 45 bzw. 100 Euro  gegenüber dem Standesamt. Hinzu kommen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung im jeweiligen Wohnortstandesamt, die Kosten für die Eheurkunden und evt. für ein Stammbuch.

Der Eheschließungssaal im Schloss Ribbeck ist barrierefrei zu erreichen. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Saal des Schlosses bis zu 62  Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Dies gilt auch für Eheschließungen, die im Freien unter einem Pavillon mit einer größeren Gästezahl geplant wurden und aufgrund der Wetterlage in den Saal verlegt werden müssen. Bitte achten  Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird. 

Termine für die Eheschließung im Schloss werden ausschließlich im Standesamt Nauen vergeben. Die Möglichkeit, von Mai bis September unter einem Pavillon im Freien die Ehe zu schließen, vor Ort einen Empfang  auszurichten oder zu feiern, sprechen Sie bitte direkt mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Schlosses ab und bezahlen diese Dienstleistungen beim Schloss. 

Für eine Eheschließung im Schloss entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 350 Euro gegenüber dem Standesamt. Hinzu kommen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung im jeweiligen Wohnortstandesamt, die Kosten für die Eheurkunden und evt. für ein Stammbuch.

Das Eheschließungszimmer im Landgut Stober ist barrierefrei zu erreichen. 

Sie können der Eheschließungszeremonie im Eheschließungszimmer auf dem Landgut Stober bis zu 26  Personen (inkl. Trauzeugen und Dolmetscher) beiwohnen lassen. Dies gilt auch für Eheschließungen, die im Freien unter einem Pavillon mit einer größeren Gästezahl geplant wurden und aufgrund der Wetterlage in das Eheschließungszimmer verlegt werden müssen. Bitte achten  Sie darauf, dass diese Personenanzahl nicht überschritten wird. 

Termine für die Eheschließung im Landgut werden ausschließlich im Standesamt Nauen vergeben. Die Möglichkeit, von Mai bis September unter einem Pavillon im Freien die Ehe zu schließen, vor Ort einen Empfang  auszurichten oder zu feiern, sprechen Sie bitte direkt mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Landgut ab und bezahlen diese Dienstleistungen beim Landgut. 

Für eine Eheschließung im Landgut entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 350 Euro gegenüber dem Standesamt. Hinzu kommen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung im jeweiligen Wohnortstandesamt, die Kosten für die Eheurkunden und evt. für ein Stammbuch.

Im Schloss Ribbeck und auf dem Landgut Stober können Sie sich vom 2.  Mai bis 30. September das Ja-Wort im Freien unter einem Pavillon geben.

Dieses reizvolle Angebot wird gern angenommen. Bitte bedenken Sie aber, dass Sie eventuell von Wetter überrascht werden könnten, welches nicht Ihrer Wunschvorstellung entspricht und dass heimische Insekten auch mitten in der schönsten Zeremonie keine Rücksicht auf empfindliche Gäste nehmen. Auch neugierige Zaungäste müssen Sie bei einer Eheschließung in öffentlichem Gelände in Kauf nehmen.

Wenn Sie sich für eine sogenannte „Außentrauung“ entscheiden, sprechen Sie bitte alle Details direkt mit den Mitarbeitern des Schlosses bzw. des Landgutes ab.

Kosten, die durch die Bereitstellung des Mobiliars und sonstiger Ausstattung entstehen, sind beim Schloss bzw. beim Landgut zu begleichen. Für die Qualität der Ausstattung ist der Betreiber des Schlosses bzw. des Landgutes verantwortlich und deshalb auch Ansprechpartner für den Fall, dass ausnahmsweise ein Paar mit der materiellen Ausgestaltung der Zeremonie nicht zufrieden sein sollte.

An den gegenüber dem Standesamt zu entrichtenden Gebühren ändert sich durch eine Eheschließung im Freien nichts.

Die Entscheidung, dass die Eheschließung ggfs. aufgrund der Witterung nach drinnen verlegt werden muss, obliegt dem Standesamt. Das Eheschließungszimmer vor Ort bleibt in jedem Fall für Sie reserviert. Für die Kosten, die Ihnen in einem solchen Fall gegenüber dem Schloss oder dem Landgut  durch die Bereitstellung des Pavillons, der Bestuhlung, ggf.  Deko, Stromkabel usw. dennoch entstanden sind, haftet die Stadt Nauen nicht.

Nur das Brautpaar und die Trauzeugen werden unter dem Pavillon Platz finden. Ihre Gäste sind möglicherweise strahlenderem Sonnenschein ausgesetzt, als ihnen lieb ist. Wenn Sie dafür Sorge tragen, dass Regenschirme auch als Sonnenschutz zur Verfügung stehen, können Sie unliebsamen Zwischenfällen vorbeugen.

Bitte informieren Sie das Standesamt rechtzeitig über die geplante Außentrauung. Eine Email genügt.

Namensführung nach deutschem Recht (§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch)

Variante 1
Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung ist während Bestehens der Ehe jederzeit möglich, dann aber gebührenpflichtig.

Variante 2
Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen eines Ehepartners zum gemeinsamen Ehenamen. Das kann also auch der Name einer Vorehe sein.  Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden. Die Ehenamensbestimmung ist deshalb unwiderruflich.

Doppelname
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist.

Ein späterer Widerruf einer Hinzufügung/Voranstellung ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung/Voranstellung mehr erklärt werden. Doppelnamen für beide Eheleute sind nach deutschem Recht nicht möglich.

Namensführung nach ausländischem Recht

Für die Namensführung in der Ehe kann auch das Recht eines anderen Staates gewählt werden, sofern  ein Beteiligter diesem Staat angehört. Dies werden wir im konkreten Fall im Rahmen der Anmeldung mit Ihnen besprechen.

Findet die Anmeldung in einem anderen Standesamt statt, geben Sie dort nach gründlicher Beratung bekannt, nach welchem Recht und in welcher Form Sie die Namensführung in der Ehe gestalten möchten.

Das Wichtigste, das Sie an diesem Tag mitbringen müssen, sind Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe! Das gilt sowohl für das Brautpaar also auch für die beiden Trauzeugen. Bei den Trauzeugen muss eine Meldebescheinigung mit der aktuellen Anschrift in den Pass eingelegt sein. Alle vorgelegten Personaldokumente müssen selbstverständlich am Tag der Eheschließung noch gültig sein.

Wir möchten Ihnen eine schöne Eheschließung bieten. Bei allen großen Emotionen, die mit einer Eheschließung einhergehen können, möchten wir aber daran erinnern, dass wir in erster Linie für den rechtmäßigen Ablauf der Eheschließung Verantwortung tragen.

Mit nachfolgendem PDF-Dokument geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich über die Zeremonie zu informieren und eigene Wünsche einzubringen. Lassen Sie uns das ausgefüllte Blatt vier Wochen vor der Eheschließung zukommen. Sie sollten aber eine Kopie davon bei sich behalten.

Wir empfehlen, dass Sie sich zur Prüfung der Namensführung an uns wenden. Sie können bei uns u.U. eine Erklärung zum Ehenamen nach deutschem Recht abgeben.

Auch eine Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe ist unter bestimmten Voraussetzungen bei uns möglich.

"Zusammenschreibungen" gibt es nicht. Meist wird der Begriff verwendet, wenn das Paar im kleinen Kreis oder allein die Ehe schließen und nicht oder erst später  feiern möchte.

Auch wer sich "nur zusammenschreiben" lassen möchte, schließt also eine Ehe ist dann "richtig" verheiratet. Es sind deshalb Unterlagen genau so bei der Anmeldung vorzulegen, die gleichen Gebühren zu entrichten und die Eheschließung findet nur nach Terminvereinbarung statt. 

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