Landkreis Havelland hebt Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf

22. Januar 2026 : Ende vergangenen Jahres hatte der Landkreis Havelland die Allgemeinverfügungen (Nr. 06/2025, 07/2025 und 08/2025) im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassen. Einige der darin verhängten Maßnahmen betrafen das gesamte Kreisgebiet, andere hatten Auswirkungen auf bestimmte Kommunen. Das Infektionsgeschehen hat sich in den vergangenen Wochen deutlich beruhigt. In diesem Zeitraum wurden im Landkreis Havelland keine weiteren toten Wildvögel aufgefunden. In einem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb konnte aufgrund der sofort getroffenen Maßnahmen ein weiterer Ausbruch verhindert werden.

Daher werden sämtliche Einschränkungen, die der Landkreis Havelland zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen hatte, aufgehoben. Unter anderem tritt damit auch die allgemeine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel außer Kraft. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bedeutet dies auch, dass frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wieder transportiert werden dürfen.

Diese Allgemeinverfügungen werden mit Wirkung zum 22.01.2026 aufgehoben.

Michael Koch, Beigeordneter und Dezernent für Umwelt und Landwirtschaft, bemerkt zur Aufhebung der Maßnahmen: „An dieser Stelle möchte ich mich erstmal bei allen Halterinnen und Haltern von Geflügel ganz herzlich bedanken, die diese Maßnahmen umgesetzt haben. Ich weiß, das waren keine einfachen Wochen, ob für Zuchtbetriebe oder in der Hobbyhaltung. Dank Ihrer Mithilfe konnten wir eine weitere Ausbreitung verhindern. Unser sofortiges und konsequentes Handeln hat sich bezahlt gemacht!“

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Havelland beobachten die Lage weiterhin sehr aufmerksam. Ein wiederkehrendes Auftreten des Virus kann nicht ausgeschlossen werden. Daher sind alle Halterinnen und Halter aufgerufen, die Maßnahmen zum Wohl ihrer Tiere freiwillig weiter zu berücksichtigen.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung findet sich im Amtsblatt 03/2026.

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