Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung
Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung
Die Grenzen des Flurstücks
Gemeinde Nauen Lage Mühlenweg
Gemarkung Börnicke Flur 7 Flurstück 10, 3/1
sind vermessen worden.
Im Grenztermin am 05.01.2026 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommenen Abmarkung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen.
Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBI.I/09, [Nr. 08], S.166) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBI.I/19, [Nr. 32]) gebe ich deshalb durch Offenlegung
- das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt.
- die vorgenommene Abmarkung bekannt.
Einwendungen gegen die Grenzermittlung
Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben.
Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorgenommenen Abmarkungen können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf
der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben.
Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch
gegen die vorgenommenen Abmarkungen sind bei
Dipl.-Ing. Thomas Jacubeit
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Freimuthstraße 40, 14612 Falkensee schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung erfolgt bei
Dipl.-Ing. Thomas Jacubeit
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Freimuthstraße 40, 14612 Falkensee
Stadt Nauen