Straßen- und Tiefbau

Das Sachgebiet Grün- und Verkehrsflächen ist für das gesamte Straßenwegenetz der Stadt Nauen zuständig. Diese beinhalten die Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken aber auch das Stadtmobiliar, wie z. B. Bänke, Fahrradbügel und Buswartehallen sowie die Straßenbeleuchtung. 

Straßenbeleuchtung

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Straßenbeleuchtung wenden Sie sich an das Team Technische Infrastruktur. 

Für die Wartung und Instandhaltung gibt es seit Februar 2020 einen neuen Betriebsführer. Möchten Sie eine defekte Straßenbeleuchtung melden, dann rufen Sie bei der Hotline der E.dis Netz GmbH Tel.-Nr. an:

      (03321) 408-111

oder schreiben eine E-Mail an stbl-nauen@e-dis.de

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu nutzen.

Antragsformular

Sondernutzungsanträge können per E-Mail gesendet werden an sondernutzung@nauen.de

Die gültige Sondernutzungssatzung der Stadt Nauen finden Sie hier.

Anlage 1 zur Sondernutzungssatzung

Anlage 2 zur Sondernutzungssatzung

Gem. der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Wegen und Plätzen der Stadt Nauen (Sondernutzungssatzung), Anlage 1, Anlage 2 in Verbindung mit dem Brandenburgischen Straßengesetz sind Errichtungen von  Baustellenzufahrten genehmigungspflichtig.

Das Antragsformular befindet sich hier:

Antrag Baustellenzufahrt

Kommunale Straßen, Wege und Plätze sind ein bedeutendes öffentliches Vermögen. Substanzerhaltung ist somit ein wichtiges Thema. Aufbrüche sind aus diesem Grund genehmigungspflichtig. Bitte verwenden Sie folgendes Antragsformular:

Antrag Aufgrabung

Mit Wirkung vom 01.01.2018 hat die Stadt Nauen die Aufgrabungs-Richtlinie Stadt Nauen (AR-Nauen) eingeführt. Diese Richtlinie soll für Unternehmen eine Handreichung bei der Planung und Ausführung ihrer Maßnahmen nach den einschlägigen Straßenbauvorschriften und den besonderen Regeln der Stadt Nauen für die Wiederherstellung von Straßenaufbrüchen sein. 

Anträge auf Trassenzustimmungen sind formlos an die Stadtverwaltung Nauen, FB Bau, SG Grün- und Verkehrsflächen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen zu richten. Unter der Tel.-Nr. (03321) 408-223 stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sachgebietes gern zur Verfügung. Sie können Ihren Antrag auch per E-Mail senden an: tiefbau@nauen.de

Die Stadt Nauen verfügt über insgesamt zehn Brücken und ist für diese verkehrssicherungspflichtig. Zuständig sind die Mitarbeitenden des SG Grün- und Verkehrsflächen. Diese erreichen Sie unter der Tel.-Nr.: (03321) 408-246.

 

 

 

Für die Beanspruchung der öffentlichen Niederschlagswasseranlage werden Benutzungsgebühren erhoben. 

Die Wartung bzw. Instandsetzung des Regenwassersystems erfolgt durch die DLG mbH Nauen. Sollten Sie Mängel an dem Regenwassersystem feststellen, rufen Sie bitte folgende Tel.-Nr. an:

(03321) 46 00 916

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Regenwassergebühr bilden die Niederschlagswasserabgabensatzung sowie die 1. Änderungssatzung zur Niederschlagswasserabgabensatzung und die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Stadt Nauen. 

Herr Zeise vom SG Bauverwaltung wird Ihnen gern weitere Fragen beantworten. Tel. (03321) 408-217, E-Mail: niederschlagswasser@nauen.de 

Formular: Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser 

Aktuelle Straßenbauvorhaben

 

LED-Umrüstung von Straßenlampen


Fördermittelantragsstellung für die Gedenkstätte Außenlager KZ Börnicke

Straßenausbau im Ortsteil Schwanebeck in der Gohlitzer Straße

Gehwegsbau im Ortsteil Börnicke, Ebereschendorf im Wirtschaftsdamm

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