Fördermöglichkeiten

Förderung in der historischen Altstadt

Für größere Sanierungsvorhaben der Modernisierung und Instandsetzung gibt es bei stadtbildprägenden Gebäuden und Einzeldenkmalen die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung Programm "Lebendige Zentren" bei der Stadt Nauen zu beantragen. In der Regel wird die Instandsetzung der stadtbildprägenden Elemente – Fassade, Fenster, Türen / Tore – mit 40% der Kosten als Zuschuss gefördert. 

Über das Stadtbildprogramm werden unter bestimmten Voraussetzungen kleinteilige Baumaßnahmen an Dach, Fassade, Fenster, Türen, Tore oder Werbeanlagen durch Fördermittel der Stadt Nauen unterstützt. Die Stadt bietet eine Zuschussförderung von maximal 5.000,-€ je Grundstück für Eigentümer an, die dazu beitragen, das historische Stadtbild in der Altstadt zu erhalten oder wiederherzustellen. Die städtische Förderrichtlinie sowie ein Vordruck für den Antrag zur Förderung bekommen sie im Bauamt der Stadt Nauen oder online unter folgendem Link:

Link zur Richtlinie / Antragsformularen

Flyer Stadtbildförderung

Wenn Sie die die Sanierung Ihres Gebäudes planen, sollten Sie sich beim Bauamt der Stadt oder beim Sanierungsträger Stadtkontor informieren, ob für Ihr Haus Fördermöglichkeiten bestehen.

Unabhängig von der Stadtsanierung gibt es noch andere Förderprogramme der KfW-Bank oder der Investitions- und Landesbank (ILB), die Eigentümer oder Mieter bei der Sanierung oder beim Umbau ihrer Wohnungen und Häuser unterstützen. Informationen dazu, welche Förderprogramme in der historischen Altstadt nach Aufhebung der Sanierungssatzung noch in Anspruch genommen werden können und zu welchen Förderkonditionen, erhalten Sie im Internet oder telefonisch unter:

KfW-Bank - www.kfw.de  - Servicenummer 0800 / 539 9002

ILB - www.ilb.de  - 0331/ 660 1322

Förderung des ländlichen Raums

Auch die Stadt Nauen wird gefördert:
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung gesamtstädtischer oder auch teilräumiger Ziele der Stadtentwicklung, ist die Nutzung der zur Verfügung stehenden Fördermittelprogramme von Land, Bund und Europäischer Union.

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das vorrangig der Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen dient. Die Fördergebietskulisse umfasst die 13 Neuruppiner Ortsteile. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ausnahmeweise auch Vorhaben in der Kernstadt Neuruppin förderfähig. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie u.a. beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG Havelland).

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