Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 der Stadt Nauen
Die Zuständigkeit für die Lärmplanung liegt gemäߧ 47e BlmSchG und nach Brandenburgischem Landesrecht bei den Gemeinden und Städten. Damit ist auch die Festlegung von Maßnahmen in das Ermessen der Gemeinden und Städte gestellt.
Gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen in Kenntnis zu setzen.
Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine gesetzlichen Regelungen gibt, bestimmen dies die Gemeinden und Städte selbst.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes Nauen in der Fassung vom 19.08.2024 wird von der Stadtverwaltung Nauen im Zeitraum vom 26.08.2024 bis 13.09.2024 über die Website der Stadt Nauen www.nauen.de erfolgen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann unter dem folgenden Link eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan können bei der Stadtverwaltung Nauen bis zum 27.09.2024 eingereicht werden.
Bei Frau Fragen steht Ihnen Frau Scheunemann unter 03321/408-241, oder per Mail: Tiefbau@nauen.de zur Verfügung.