Fragen und Antworten zum Thema Asyl
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Einwohner der Stadt Nauen,
das Thema Zuwanderung ist nunmehr auch in Nauen in aller Munde. Deshalb gründete sich der Arbeitskreis „Flüchtlingsunterkunft“, der u.a. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger leisten soll. Damit sollen auch die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden, um den Schutz suchenden Menschen das Einleben in Nauen - und damit in einer für sie neuen Umgebung mit fremder Sprache und Kultur - zu erleichtern.
Es werden in unserer Bevölkerung immer wieder Vorbehalte und Ängste deutlich, die oftmals auf fehlenden Informationen beruhen. Mit dem nun vorliegenden Faltblatt zum Thema Asylrecht sowie zur Flüchtlingssituation im Landkreis Havelland und in der Stadt Nauen werden die wichtigsten Fragen in zusammengefasster Form beantwortet.
Sie werden darüber hinaus die Möglichkeit haben, in Informationsveranstaltungen und Gesprächsrunden Ihre Probleme anzusprechen.
Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, ist herzlich willkommen!
Für Fragen und Hinweise sowie zur Kontaktaufnahme in Sachen Ehrenamt können Sie gern die E-Mail-Adresse des Arbeitskreises „Flüchtlingsunterkunft“ nutzen.
Unterstützen auch Sie uns - es geht um Menschen und Mitmenschlichkeit!
Ihr
Manuel Meger
Bürgermeister Stadt Nauen
ALLGEMEINES ASYLRECHT
- Warum kommen so viele Menschen zu uns nach Deutschland?
- Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches und was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages?
- Was ist eine Duldung und was passiert im Fall einer Ablehnung?
- Wie viel Geld erhält ein Asylbewerber?
- Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt?
- Dürfen Asylbewerber arbeiten?
- Müssen Asylbewerber Deutsch lernen?
- Was passiert mit straftätigen Asylbewerbern?
- Warum wird ein Asylbewerber nicht schon bei geringen Straftaten abgeschoben?
ASYLBEWERBER IM LANDKREIS HAVELLAND
- Wie viele Asylbewerber leben derzeit im Landkreis Havelland und wie viele Asylbewerber werden noch in den Landkreis Havelland kommen?
- Wie werden Asylbewerber im Landkreis Havelland untergebracht?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl des Standortes für ein Asylbewerberheim?
- Wo gibt es Asylbewerberheime im Landkreis Havelland?
- Wie werden Asylbewerber sozial betreut?
- Wer sorgt für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner?
ASYLBEWERBER IN DER STADT NAUEN
- Wo wird das zukünftige Asylbewerberheim gebaut und warum hat man sich für diesen Standort entschieden?
- Wie viele Wohneinheiten für wie viele Bewohner wird es geben?
- Wer leitet das Asylbewerberheim?
- Was wird für die Sicherheit getan?
- Welche Sprachen sprechen die Flüchtlinge? Wie kann ich mich verständigen?
- Müssen/dürfen Kinder von Asylbewerbern in die Kita und in die Schule gehen?
- Was kann ich tun, damit die neue Nachbarschaft funktioniert?
ALLGEMEINES ASYLRECHT
Warum kommen so viele Menschen zu uns nach Deutschland?
Bilder von Konflikten und Kriegen aus Ländern wie Syrien oder dem Irak sehen wir alle täglich in den Medien. Ins-gesamt gelten weltweit fast 51,2 Millionen Menschen als Menschen auf der Flucht. 16,7 Millionen von ihnen gelten laut UNO-Flüchtlingshilfe nach völkerrechtlicher Definition als Flüchtlinge. In Deutschland sind im vergangenen Jahr ca. 200.000 Asyl-Erstanträge gestellt worden, meldet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für 2015 erwartet das Bundesamt 300.000 Flüchtlinge. Das Recht auf Asyl ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundes-republik Deutschland und völkerrechtlichen Abkommen.
Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches und was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages?
Über die Asylgesuche entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de). Anerkannte Asylbewerber erhalten einen Aufenthaltstitel und damit die Erlaubnis, eine Arbeit in Deutschland anzunehmen. Finden sie keine Arbeit, so sind sie Hartz-IV-Empfänger, d.h. sie erhalten Leistungen nach SGB II.
Was ist eine Duldung und was passiert im Fall einer Ablehnung?
Eine Duldung besagt, dass der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Es erfolgt jedoch vorerst keine Abschiebung. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie zum Beispiel ein Abschiebungsstopp für Kriegs- sowie Krisenländer, dringende humanitäre bzw. persönliche Gründe oder aber auch fehlende Papiere.
Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dem nicht nach und gibt es auch keine Abschiebungshindernisse wie beispielsweise Reiseunfähigkeit oder fehlende Papiere, wird er zwangsweise in das Heimatland rückgeführt (sog. Abschiebung).
Wie viel Geld erhält ein Asylbewerber?
Asylsuchende, deren Aufenthalt in Deutschland gestattet, geduldet bzw. aus besonderen Gründen erlaubt ist, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG). Die Regelungsbedarfe für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG betragen abhängig von den Bedarfsstufen zwischen 217,00 Euro und 359,00 Euro. Sie liegen damit unter dem Regelsatz von Leistungsempfängern nach dem SGB II. Diese Regelbedarfe werden für Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, um eine „Energiepauschale“ gekürzt.
Wie werden Asylbewerber medizinisch versorgt?
Asylbewerber haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Dafür benötigen sie vorab einen Behandlungsschein. Diesen stellt das Gesundheitsamt aus. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Asylbewerber bereits umfangreich medizinisch untersucht, bevor sie den Landkreisen zugewiesen werden, so u. a. auch auf ansteckende Krankheiten.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Asylbewerbern ist es in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht erlaubt, zu arbeiten. Danach benötigen sie die Zustimmung durch die Ausländerbehörde. Diese prüft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob der Arbeitsplatz vorrangig einem deutschen Staatsbürger oder einem EU-Bürger zur Verfügung zu stellen ist. Der sogenannte „Arbeitsmarktvorbehalt“ entfällt nach 15 Monaten Aufenthalt.
Müssen Asylbewerber Deutsch lernen?
Solange das Asylverfahren dauert, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Deutschkurs. Der Landkreis Havelland bietet als freiwillige Leistung Deutschkurse über die Kreisvolkshochschule an. Es gibt weiterhin viele ehrenamtliche Helfer, die Deutschkurse für Flüchtlinge anbieten.
Was passiert mit straftätigen Asylbewerbern?
Für Asylbewerber, welche in Deutschland Straftaten begehen, gilt das deutsche Strafrecht. Verurteilungen wegen begangener Straftaten können auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.
Warum wird ein Asylbewerber nicht schon bei geringen Straftaten abgeschoben?
Die Entscheidung über eine Ausweisung aufgrund begangener Straftaten obliegt der zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausweisung von Ausländern aus Deutschland ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Das deutsche Ausländerrecht sieht folgende Formen der Ausweisung vor:
Die zwingende Ausweisung (§53 AufenthG) - sie kann bei besonders schwerer Kriminalität erfolgen.
Die Regelausweisung (§54 AufenthG) - sie kann bei erheblicher Kriminalität oder bei Drogenkriminalität erfolgen.
Die Ermessensausweisung (§55 AufenthG) - sie kann erfolgen, wenn der Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
ASYLBEWERBER IM LANDKREIS HAVELLAND
Wie viele Asylbewerber leben derzeit im Landkreis Havelland und wie viele Asylbewerber werden noch in den Landkreis Havelland kommen?
Derzeit leben 574 Asylbewerber im Landkreis Havelland (Stand 28.02.2015). Dies ist ein Anteil von 0,37 %. Es wird erwartet, dass das Land Brandenburg ca. 9.500 Asylbewerber zugewiesen bekommt. Die Zuweisung von Asylbewerbern auf die Landkreise erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel. Demnach muss der Landkreis Havelland 6,2 % aller in Brandenburg ankommenden Asylbewerber aufnehmen.
Wer Asyl in Deutschland begehrt, wird erst einmal durch den Bund registriert und dann einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer zugewiesen. In Brandenburg ist diese Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt. Nach spätestens drei Monaten werden die Personen den Kreisen bzw. kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz zugewiesen. Wer konkret in den Landkreis Havelland kommt, steht oft erst vier bis fünf Tage im Voraus fest.
Wie werden Asylbewerber im Landkreis Havelland untergebracht?
Ein Asylbewerber hat Anspruch auf 6 m² Wohnraum. Der Regelfall sieht meistens 2 Bewohner pro Wohnraum vor. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass Asylbewerber vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberheime) unterzubringen sind.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl des Standortes für ein Asylbewerberheim?
Der Landkreis sucht landkreisweit nach geeigneten Immobilien. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:
- bebaute Grundstücke mit Gebäuden, die als Gemeinschaftsunterkunft nutzbar sind (geeignete Bausubstanz, Sicherheitsanforderungen erfüllbar)
- unbebaute Grundstücke mit vorhandenem Bauplanungs- und Baurecht
- erforderliche Infrastruktur im Ort (Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Behörden)
- öffentliche Verkehrsanbindung
Viele Gebäude müssten mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand umgebaut werden. Daher sucht der Landkreis vor allem nach Grundstücken, auf denen weitere Unterkünfte errichtet werden können.
Wo gibt es Asylbewerberheime im Landkreis Havelland?
Derzeit gibt es Asylbewerberheime
- in Rathenow, Birkenweg (165 Plätze)
- in Rathenow, Grünauer Weg (87 Plätze)
- in Premnitz (83 Plätze)
- in Friesack (100 Plätze)
Darüber hinaus werden 2015 weitere Einrichtungen in Falkensee (64 Plätze) und Friesack (80 Plätze) errichtet. Weitere Standorte ab 2016 sind in der Vorbereitung (Nauen: ca. 250 Plätze / Falkensee: ca. 200 Plätze) bzw. in der Prüfung.
Wie werden Asylbewerber sozial betreut?
In Asylbewerberwohnheimen gibt es erfahrenes Personal, welches die Asylbewerber sozial betreut. Dieses leistet Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützt die Asylsuchenden bei Behördengängen und sorgt unter anderem dafür, dass sie sich in ihrem neuen Lebensumfeld zurechtfinden.
Wer sorgt für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner?
Beim Thema Sicherheit arbeiten Polizei, Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sowie der Landkreis eng zusammen. Im Heim selber sorgt ganztägig das Heimpersonal dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird. In den Gemeinschaftsunterkünften ist außerdem ein 24- Stunden-Wachschutz sichergestellt.
Darüber hinaus gibt es für jedes Asylbewerberheim ein Sicherheitskonzept. Kommt es zu Problemen, kann sofort gehandelt werden, bis hin zur zeitnahen Information der Polizei, falls dies nötig wird. Die meisten Asylbewerber verhalten sich völlig unauffällig. Die teilweise traumatisierten Menschen wollen Ruhe und Sicherheit, um ihr künftiges Leben wieder eigenständig organisieren zu können. Die Erfahrungen zeigen, dass bei ausreichender Betreuung und Akzeptanz im Ort ein gutes Miteinander zwischen Asylbewerbern und Anwohnern möglich ist.
ASYLBEWERBER IN DER STADT NAUEN
Wo wird das zukünftige Asylbewerberheim gebaut und warum hat man sich für diesen Standort entschieden?
Das Grundstück, auf dem das zukünftige Asylbewerberheim gebaut wird, befindet sich am Waldemardamm (Flurstück 77) in 14641 Nauen. Bei dem gefundenen Gelände handelte es sich um ein Grundstück im Eigentum der Stadt Nauen. Diese hat am 12. Februar 2015 im Rahmen einer außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung den Verkauf des Grundstücks an den Landkreis Havelland beschlossen. Das Grundstück erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen bezüglich des Baurechts und der Lage. So ist zum einen die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Behörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen Versorgungsmöglichkeiten gegeben. Zum anderen ist das Grundstück mit 5.240 m² ausreichend groß und mit seiner Lage im rechtskräftigen Bebauungsplan bebaubar.
Wie viele Wohneinheiten für wie viele Bewohner wird es geben?
Es sind Gebäude in modularer Bauweise mit jeweils 3 Geschossen und Flachdach geplant. Die Unterkünfte werden, je nach Bauweise der Unterkünfte, Platz für maximal 250 Asylbewerber bieten.
Wer leitet das Asylbewerberheim?
Der Landkreis Havelland und die Sozialberatung werden das zukünftige Asylbewerberheim betreiben. Die Leitung des Asylbewerberheims wird vom Landkreis übernommen. Zur Sozialbetreuung gehören u.a.:
- Erstversorgung und Erstinformationen der ankommenden Flüchtlinge
- Information der Bewohner über organisatorische und inhaltliche Fragen des Lebens
- Unterstützung bei der Durchführung ihres Asylantragsverfahrens
- Sozialberatung
- Gesundheitsberatung
Was wird für die Sicherheit getan?
Es wird eine 24-stündige Bewachung des Gebäudes und Geländes an sieben Tagen der Woche sichergestellt. Die Unterkunft wird zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr verschlossen. In Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion wird ein gemeinsames Sicherheitskonzept erstellt. Bei Problemen können sich die Heimleitung oder das Ordnungsamt der Stadt Nauen an die Polizei wenden.
Welche Sprachen sprechen die Flüchtlinge? Wie kann ich mich verständigen?
Viele Menschen, die Zuflucht suchen, sprechen Französisch oder Englisch. Viele Flüchtlinge sprechen auch arabisch, persisch oder russisch.
Müssen/dürfen Kinder von Asylbewerbern in die Kita und in die Schule gehen?
Der Besuch von Kindertageseinrichtungen ist möglich. In Deutschland müssen Kinder ab 6 Jahren außerdem in die Schule gehen. Diese Schulpflicht gilt auch für Asylbewerberkinder. Sie werden in einer der angrenzenden Schulen am Unterricht teilnehmen.
Was kann ich tun, damit die neue Nachbarschaft funktioniert?
Der Arbeitskreis „Flüchtlingsunterkunft“ bündelt Ideen und Aktivitäten für ein tolerantes Miteinander. Hier finden sich alle Organisationen und Einrichtungen, die Interesse an einem gemeinschaftlichen Miteinander haben, zusammen. Es kann per E-Mail an
in Kontakt getreten werden.