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Schiedsperson für die Stadt Nauen gesucht

20.10.2019

In der Stadt Nauen ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen. Alle an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 05.11.2019 bei der Stadt Nauen, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen einzureichen.

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Bewerber sollten über soziale Kompetenz verfügen, die Fähigkeit zum Zuhören und Moderationsgeschick besitzen. Schiedsperson kann nur werden, wer das Wahlrecht besitzt.

Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Bewerber sollten mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich der Stadt Nauen mit ihren 14 Ortsteilen wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer unter Betreuung steht. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. Dabei wird die Schiedsperson in vielen Bereichen tätig. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Die Schiedsstelle ist Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung, sie kann den Täter- Opfer- Ausgleich in Strafsachen durchführen.

Die Sachkosten der Schiedsstelle werden von der Gemeinde getragen. Dazu gehören beispielsweise

die Zurverfügungstellung eines geeigneten Raumes

die Ausgaben für die Beschaffung der amtlichen Bücher, Dienstsiegel, Vordrucke

die Auslagen für den Schriftverkehr

die Vergütung für genehmigte Dienstreisen und Dienstgänge

die Aufwendungen, die für Maßnahmen entstehen, die dazu dienen, die Schiedsperson mit den Aufgaben vertraut zu machen. Zur Abdeckung des mit der Tätigkeit als Schiedsperson verbundenen Aufwandes zahlt die Stadt Nauen eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Für weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson steht Frau Wegner vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter der Rufnummer 03321-408321 zur Verfügung.

 

 

Pressekontakt:

 

Stadtverwaltung Nauen ●  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ●

Rathausplatz 1 ● 14641 Nauen ●

Norbert Faltin

Tel.: +49 (0)3321 / 408307

Fax: +49 (0)3321 / 4087307

E-Mail: norbert.faltin[at]nauen.de

www.nauen.de

 
Weitere Informationen:
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Stadt Nauen
 
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